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Gerhard Strate

Als Anwalt ist Gerhard Strate der Experte für schwierige Fälle. © Gerhard StrateAls Strafverteidiger gilt Dr. Gerhard Strate (Jahrgang 1950) als Spezialist für besonders schwierige Fälle. Diesen Ruf erwarb der Anwalt, als er Ende der 1980er Jahre Monika Böttcher, ehemals Weimar, verteidigte. Böttcher war 1988 wegen der Ermordung ihrer beiden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Neun Jahre später wurde sie freigesprochen, nur um 1999 wiederum ins Gefängnis zurückzukehren. Nach 15 Jahren Haft schließlich der Freispruch. Dass Gerhard Strate genau der Richtige für diesen Fall war, zeigt sich schon an seiner Spezialisierung auf Verfassungsbeschwerden und Wiederaufnahmeverfahren. Von insgesamt acht Wiederaufnahmeverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik betrieb Gerhard Strate allein drei. Weitere berühmte Fälle, die er vertrat, waren der kosovo-albanische Investmentunternehmer und Wirtschaftskriminelle Burm Osmani, der im Hamburger Kiez den Ruf einer Lokallegende genoss, der Terrorist Mounir al-Motassadeq, der an den Anschlägen vom 11. September 2001 beteiligt war, und der wegen Bilanzfälschung angezeigte Hamburger Unternehmer Alexander Falk.

Dr. Gerhard Strate wurde im thüringischen Zella-Mehlis geboren, studierte ab 1970 Jura in Hamburg und legte hier 1978 das zweite Staatsexamen ab. Hier begründete er auch den „Informationsbrief Ausländerrecht“, den Strate bis heute herausgibt. Es folgte eine Anstellung als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, bevor Gerhard Strate 1979 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Bis heute betreibt er in Hamburg eine Kanzlei mit Klaus Ulrich Ventzke, an die auch die  Website hrr-strafrecht.de angegliedert ist. Auf dieser Seite gibt Strate die Online-Zeitschrift „HRRS – Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht“ heraus. Er ist außerdem Mitglied in diversen Kammern und Vereinen und erhielt 2003 die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.

Strate versteht sich selbst als Verteidiger eines liberalen Rechtsstaats und bereitet als solcher seit Beginn der Finanzkrise 2007 – in der Regel ohne Auftrag – Strafanträge gegen führende Bankmanager vor. So kam es zum Beispiel zur Anzeige gegen die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher und Hans Berger. 80 weitere Personen sollen in das Visier von Dr. Gerhard Strate geraten sein und erst durch sein Zutun angezeigt worden sein. 2012 sorgte er dann für Aufsehen, als er das Mandat für Gustl Mollath übernahm, wiederum ein Wiederaufnahmeverfahren. Strate selbst hatte schwere Vorwürfe gegen das Verfahren von 2012 erhoben und in einem Gutachten Unregelmäßigkeiten aufgedeckt. Der Fall Mollath sorgte wegen der parallel zur Anklage gegen ihn festgestellten Schuldunfähigkeit für einen Skandal. Immer mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens führten dazu, dass das Verfahren 2014 wieder aufgerollt wurde. Im Verlauf des Prozesses, in dem Mollath von Strate vertreten wurde, wurde die Unrechtmäßigkeit der Einweisung Mollaths in den psychiatrischen Maßregelvollzug festgestellt.

Strate dokumentierte den kompletten Verfahrensgang mit Originalschriftsätzen und Beschlüssen der Gerichte, ließ Mitschriften sämtlicher Verhandlungstage der Hauptverhandlung anfertigen und veröffentlichte sie zunächst auf seiner Seite, um die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens zu beweisen. Nach dem Freispruch Mollaths publizierte Gerhard Strate die Dokumentation auch in Buchform: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ erschein 2014.

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