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Was macht das BGB so erfolgreich?

 

Frau vor einer Waage versinnbildlicht Recht im BGBOb Sie es glauben oder nicht: Das BGB ist einer der größten Bestseller der Gegenwart. Nicht Dan Brown, nicht Joanne K. Rowling, nicht Stephenie Meyer haben das Buch geschrieben, das sich in Deutschland von allen am besten verkauft, sondern ein Münchener Rechtswissenschaftler mit Namen Helmut Köhler. Bis er die 72. Ausgabe des BGB herausbrachte, bestand sein Arbeitsalltag hauptsächlich dartin, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität in München zu unterrichten. Dann wurde er mit der Neuauflage des Bürgerlichen Gesetzbuches betraut. Ob er sich wohl in diesem Moment schon der Tatsache bewusst war, dass er drauf und dran war, einen Bestseller zu schreiben? Bestseller, das sind doch eigentlich schöngeistige Romane, atemberaubende Fantasy-Geschichten oder Liebesgeschichten zwischen Vampiren und jungen Mädchen. Aber doch nicht das BGB. Naja, eigentlich schon. Und Helmut Köhler wird das vermutlich bereits gewusst haben.

 

 

Denn die Realität sieht ganz anders aus, als man es zunächst vermuten würde: Im April 2013 erreichte das Gesetzbuch Platz eins der Buchverkaufsliste von Amazon. Und das ist nicht das erste Mal. Schon 1975 titelte das Magazin „Zeit“: „BGB schlägt Böll“. In jenem Jahr wurde erstmals die Taschenbuch-Bestsellerliste des Hamburg-Frankfurter Barsortiments Georg Lingenbrink in der Fachzeitschrift „Buchreport“ veröffentlicht. Damals schon staunte der Autor des Artikels: „Überhaupt scheinen die Deutschen ihr Recht gern griffbereit zu haben: Spitzenreiter unter den Pocketbooks ist nicht etwa ein schöngeistiger Bestseller vergangener Jahre, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch, dtv setzte von dieser Ausgabe bisher etwa 800 000 Stück ab.“ Im Jahr 2013 ist es das Magazin „Spiegel“, das dem Dauerbrenner BGB einen ausführlichen Artikel widmet. Zwar nennt ihn der Autor gänzlich unsentimental den „lahmsten Bestseller Deutschlands“ und ein kompliziertes, „für Laien schlicht unverständliche Paragrafenwerk, erdacht von Rechtsgelehrten und Beamten einer lange vergangenen Epoche“, doch er muss immerhin anerkennen, dass es trotz all der „ermüdenden Details“ noch immer „als Betriebssystem einer postindustriellen, spätkapitalistischen Gesellschaft“ funktioniert.

 

Das BGB als Spiegel der deutschen Seele


„Nichts geht in Deutschland ohne das BGB“, schreibt der „Spiegel“ und bringt es damit auf den Punkt. Es mag ein deutscher Stereotyp sein, doch am Ende mögen wir es sauber und geordnet. Das mag nicht auf jeden einzelnen von uns zutreffen, doch prinzipiell sind wir ein diszipliniertes Volk, das sich gern an Regeln und Gesetze hält. Wenn britische Besucher zuweilen spötteln: „You Germans just like to follow the rules“, dann ist das liebevoller Spott, aber es ist eben auch wahr. Das BGB legt die Grundregeln unseres Zusammenlebens in Deutschland fest. Im Juristendeutsch heißt das, das BGB ist „die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts“ und regelt „die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.“ Wenn wir Wohnungseigentum erwerben, eine Lebenspartnerschaft eingehen, einkaufen gehen oder Versicherungen abschließen, wenn eine Bank Pleite geht oder ein Ehekrach zur Trennung führt – ein Blick in das BGB regelt die Verhältnisse. Kein Chaos, keine Anarchie, nur der sauber berechnende „Geist preußischen Beamtentums“, wie es der „Spiegel“-Autor nennt.

 

Wahrscheinlich hielten die Deutschen ihm deshalb 120 Jahre lang die Treue. Und das, obwohl es viele Versuche gab, das BGB zu modifizieren, den vorherrschenden Ideologien anzupassen oder es gänzlich zu ersetzen. Die Nationalsozialisten träumten von einem deutschen „Volksgesetzbuch“, doch die Deutschen hielten dem BGB die Treue; die DDR kämpfte beinahe 30 Jahre lang, um ein eigenes Zivilgesetzbuch durchzusetzen, doch der Geist des BGB blieb auch hier immer erhalten. So wundert es denn auch nicht weiter, dass der Wälzer mit seinen etwa 2500 Paragrafen über das Recht der Verträge, beweglicher Sachen, Immobilien, über das Erben, über Ehe und Familie bis heute nahezu unverändert geblieben ist.

 

Sicher, vieles hat man anpassen und reformieren müssen. Man denke nur an das Familienrecht. Doch der Kern des BGB sieht immer noch so aus wie am 1. Juli 1896, als die Kommission, die eigens zu dem Zweck einberufen worden war, den „Gesamtbestand“ des in Deutschland geltenden Privatrechts auf "Zweckmäßigkeit, innere Wahrheit und folgerichtige Durchführung" zu untersuchen, in „alberner Heiterkeit“ feierte (Zitat aus der Chronik), dass dies endlich gelungen war. 22 Jahre waren vergangen, seit sich am 17. September 1874  erstmals die klügsten Geister des deutschen Rechts  versammelt hatten, um Ordnung in das rechtliche Chaos auf dem Boden des frisch geeinten deutschen Reiches zu schaffen. Damals hatte jeder kleine Staat seine eigenen Gesetze – eine Gefahr für das neue Reich, das ständig drohte, wieder in seine kleinen Bestandteile zu zersplittern.

 

Die lange Geschichte des BGBs


Mann mit Bild vom Knast versinnbildlicht das BGBEs musste ein Gesetzeswerk her, das all diese Teile zusammenführte, Ruhe reinbrachte und verbindliche Regeln für alle festlegte. Die erste Kommission, bestehend aus hohen Richtern, Rechtsprofessoren und Ministerialräten der preußischen Regierung, war dazu letztendlich nicht in der Lage und wurde entlassen, ohne eine endgültige Fassung vorgelegt zu haben. Die zweite Kommission umfasste neben Rechtsgelehrten auch Politiker und Verwaltungsexperten aus Reich und Ländern – Menschen, die die Lebenswirklichkeiten kannten und wussten, was die Menschen brauchten. Ihr gelang es schließlich, einen Entwurf für das BGB vorzulegen, der es durch die Schlussabstimmung schaffte. Zum Teil wahrscheinlich auch deshalb, weil er die Freiheit des Einzelnen der Freiheit des Kollektivs unterordnete. Rechte, die nur der Freiheit oder dem Wohle eines Einzelnen dienten und nicht zum Wohle der Gemeinschaft beitrugen, wurden schlichtweg gestrichen. Noch heute fußt das BGB auf diesem Ansatz – und noch heute funktioniert er.

 

Auch wenn die Mitglieder der Kommission es an diesem schwülen Juli-Nachmittag nicht ahnen konnten: Sie hatten ein Jahrhundertwerk geschaffen, einen Bestseller, der seine Wurzeln tief in die deutsche Seele schlagen und dessen Ruf weit hinaus in die Welt dringen sollte. Brasilien, Griechenland und Thailand gehören zum Beispiel zu den Staaten, die sich in der Kodifikation ihres Rechtes am BGB orientierten. Recht und Ordnung, die aus der handlichen Ausgabe des Münchner Beck-Verlags sprechen, sorgen für ein Gefühl von Sicherheit bei den Deutschen. Dass das Gesetzbuch schon so lange Bestand hat, flößt Vertrauen ein. Dass es den Wechsel dreier Herrschaftssysteme überstanden und noch immer funktioniert, spricht für seine allgemeine Gültigkeit. Und so ist jedes Jahr, das das BGB Bestand hat, ein weiteres Jahr, das für es spricht. Das BGB ist zum Selbstläufer geworden, sich selbst Rechenschaft genug. Schon allein deshalb scheint es den Deutschen ein Bedürfnis zu sein, eine Kopie des BGB zu Hause zu haben.

 

Ein ganz anderer Ansatz für den Erfolg des BGBs


Vielleicht aber bewerten wir das alles auch über. Vielleicht ist der Grund dafür ein ganz anderer, ein rein praktischer: Wann immer eine neue Ausgabe des BGBs erscheint, müssen alle, die regelmäßig damit arbeiten, eine solche neue Ausgabe erwerben. Sämtliche Büros, Ämter und Verwaltungen brauchen dann eine Neuauflage des BGBs. Das sind Tausende und Abertausende von Exemplaren, die dann jedes Mal über den Ladentisch gehen. Und dabei sind noch nicht einmal die Studenten berücksichtigt, die jedes Jahr an die Universitäten streben, wo fast kein Studiengang ohne eine Einführung in das Recht auskommt. Ob Journalisten oder Sozialwissenschaftler, ob Ingenieure oder Linguisten – sie alle brauchen an einem Punkt in ihrem Studium sicherlich das BGB. Sicher kann man sich das Buch für das eine Semester gebraucht kaufen, doch bei einem unschlagbaren Preis von 5 Euro und der Möglichkeit, Notizen festzuhalten, greifen die meisten Studenten dann doch zu einem neuen Buch. Wenn man den „Volksgeist des alten Europas“ und den „Geist preußischen Beamtentums“, die der „Spiegel“-Autor heraufbeschwört, einmal außer Acht lassen möchte, wäre das eine ganz nüchterne, sachliche Erklärung für den überwältigenden Erfolg des BGBs. Doch das ist nur unsere Meinung. Die Meinungsfreiheit wird übrigens im Grundgesetz (GG) geregelt. Auch so ein Bestseller. Vermutlich aus genau den gleichen Gründen.

 

Wenn Sie auch zu den Menschen gehören, die die Gesetzesbücher gern griffbereit zuhause haben, können Sie sie hier bestellen:

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